Angebot Vollmachten & Verfügungen

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Unser Angebot

Beratungspaket
Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

 

Eine Vielzahl von Menschen regelt ihre finanziellen oder persönlichen Verhältnisse innerhalb eines Testamentes für den Fall des Versterbens. Doch es kann auch unvorhergesehen etwas passieren, wodurch man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu bestimmen – sei es aufgrund eines Unfalls oder Krankheit.

Für den Krankheitsfall sieht das Gesetz keine automatische Vertretungsmacht von Ehepartnern untereinander oder von Kindern gegenüber den Eltern vor. Somit ist der Gedanke „Falls ich nicht mehr entscheiden kann, können das meine Kinder oder mein Ehepartner übernehmen“ ein Trugschluss.

Damit sind Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen mit umfassendem Inhalt mehr als nur sinnvoll.

Durch das Internet ist es natürlich innerhalb weniger Minuten möglich, Mustervorlagen für eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu finden.
Doch: jeder Mensch ist anders und befindet sich in einer anderen Situation, sei es finanziell oder persönlich. Deswegen sollte man besonders bei Regelungen, die die Individualität eines Menschen und dessen Willen betrifft, nicht sparsam sein. Wird eine Regelung bzgl. einer speziellen Situation vergessen, so hat dies oft weitreichende Folgen.

Unter Umständen kann dies auch dazu führen, dass vom Gericht ein Betreuer ausgesucht wird. Um Risiken und Unklarheiten bezüglich einer notwendigen Betreuung zu vermeiden, beraten wir Sie natürlich gerne und nehmen auf alle Ihre individuellen Wünsche Rücksicht.

Natürlich ist jeder Fall anders, dennoch bieten wir Ihnen eine Kostenpauschale (netto) für den „üblichen“ Fall in Höhe von:

Dieses Paket umfasst:
>  Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen
>  Erstellung einer Vorsorgevollmacht
>  Erstellung einer 
Patientenverfügung
>  Erstellung einer Betreuungsverfügung 

Möchten sich Ehepaare gegenseitig als Vollmachtnehmer einsetzen, so gestaltet sich die Situation der beiden oftmals sehr ähnlich. Demnach bieten wir Ihnen hierbei eine Kostenpauschale (netto) von insgesamt:

Sie haben bereits eine Vollmachtverfügung etc. getroffen und möchten diese ändern bzw. neue Regelungen treffen? Ein Widerruf der Vollmacht o.Ä. ist jederzeit möglich. So können Sie jederzeit Ihre individuellen Wünsche je nach Lebenslage abändern.

Hinweis:
Sie können uns natürlich auch sehr gerne Ihre alten Vollmachten zur Überprüfung geben. Zudem bieten wir Ihnen Hilfe in Bezug auf Fragen über die Hinterlegung oder der notariellen Beurkundung der Vollmachten an.

Öffnungszeiten

MONTAG – FREITAG
8 – 12 Uhr
13 – 17 Uhr

Telefonzeiten

MONTAG – FREITAG
9 – 12 Uhr
13 – 16 Uhr

Kontakt

KANZLEI AM TIERGARTEN

Schätzlein & Fischer
Rechtsanwälte
Schmausenbuckstraße 90
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Tel.: 0911 – 54 40 20
Fax: 0911 – 54 40 250
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